Die AWO bietet eine verpflichtende Beratung für Schwangere in deren Not- und Konfliktlage
(§ 219 Schwangerschaftskonfliktgesetz)
und eine Beratung nach einen Schwangerschaftsabbruch.
Die AWO bietet eine verpflichtende Beratung für Schwangere in deren Not- und Konfliktlage
(§ 219 Schwangerschaftskonfliktgesetz)
und eine Beratung nach einen Schwangerschaftsabbruch.